Gern beraten wir Sie hinsichtlich des Ausfüllens der Verordnungen gemäß der HMR (Heilmittelrichtlinie) und der extrabugetären Verordnung - bitte rufen Sie Frau Bartels direkt unter 0163/270 39 38 oder in den Praxen an, gern dürfen Sie uns via Kontaktformular auch eine E-Mail senden.
Besondere Verordnungsbedarfe sind bundesweit und wurden für mehr Planungssicherheit für Ärzte (gn) erstellt.
Ergotherapeuten müssen die Verordnungen prüfen
Wir Ergotherapeuten müssen Ihre Verordnungen prüfen, sonst erhalten wir kein Honorar von den GKVen, besonders streng sehen das die Primärkassen und die DAK, wenn hier, aus teilweise subjektiver Sicht der Kassen, fehlerhafte Verordnungen durch unsere Praxis zur Abrechnung eingereicht werden, so erhalten wir keine Chance auf Nachbesserung