In unserer Praxis arbeiten wir seit 2020 mit einer eAkte und schon viel länger mit computer gestützter Therapie.
Leider schaffen das Bundesgesundheitsministerium und die Krankenkassen erst frühestens zum Sommer 2024 uns an die Telematrik Struktur anzuschließen.
Also gibt es an der einen, oder anderen Stelle immer noch Papier - zum Beispiel das Rezept/die Verordnung für Ergotherapie.
Auch nach der Pandemie freuen wir uns, dass Sie unsere telemedizinischen Angebote nutzen können.
Falls Sie mehr wissen möchten - sprechen Sie uns gern an.
Die Corona-Pandemie hat dafür gesorgt, dass die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) und auch die Unfallkassen (DGUV) Videotherapie als eine Möglichkeit der ergotherapeutischen Behandlung befristet als Sonderregelung zugelassen hatten. Dies sollte die Möglichkeit eröffnen, die ergotherapeutische Behandlung weiterzuführen, ohne dass Klient:innen in die Praxis kommen müssen.
Zum 01.10.2022 wurde auf neuer gesetzlicher Grundlage und mit Änderung der Heilmittelrichtlinie eine Ergänzung zum Vertrag Ergotherapie (GKV-SV und ergotherapeutische Berufsverbände) beschlossen. Damit sind telemedizinische Leistungen in der Ergotherapie nun regelhaft in der Versorgung gesetzlich Versicherter zugelassen.
Teletherapie kann und soll die persönliche Therapie vor Ort nicht vollständig ersetzen. Sie ist eine sinnvolle zusätzliche Option der Durchführung von Ergotherapie. Es lassen sich nicht alle Therapiekonzepte ohne den physischen Kontakt mit Patienten durchführen (Jacobs et al., 2012), jedoch zeigt die wissenschaftliche Literatur, dass der Einsatz von Teletherapie in vielen Bereichen sinnvoll möglich ist. Zudem kann Teletherapie die Selbstständigkeit der Klient:innen und ein Erlangen einer Mitverantwortung für ihren Therapieverlauf positiv beeinflussen. Außerdem kann Teletherapie Einblicke in den Alltag und das Lebensumfeld der Klient:innen ermöglichen, die den therapeutischen Prozess unterstützen können.
Wir führen die Teletherapie sowohl als Videotherapie, als auch als Telefontherapie durch. Alle ergotherapeutischen Behandlungsmethoden sind als Telemedizin möglich, außer thermische Anwendungen + Schienenadaption. Die GKV erlaubt bedauerlicher Weise nur eine begrenzte Anzahl von Videobehandlungen.
Bei jeder Verordnung erfolgt der erste Kontakt mit den Versicherten immer als Präsenztermin. Bis zu 2 Einheiten pro Verordnung können als telefonische Beratung erbracht werden.
Fotoquelle: DVE