Die Ergotherapie nutzt schon immer das „Tätigsein“ als Maßnahme zur Behandlung von Störungen. Die Ergotherapie hat bei Demenz- oder Alzheimer-Klienten besonders den ganzheitlichen Ansatz und das humanistische Weltbild als Grundlage.
Ergotherapie ist als ärztlich zu verordnendes Heilmittel im §125 SGB V Anlage 1b mit dem entsprechenden Maßnahmenkatalog geregelt und zielt mit dem handlungsorientierten Ansatz auf den Erhalt und die Verbesserung von Selbstständigkeit, Eigenverantwortung und, auch für Teilbereiche, Unabhängigkeit im Alltag.
Die Wirkmechanismen zielen bei gerontopsychiatrischen Patienten speziell auf den Erhalt und die Verbesserung von:
Ferner:
Ausgehend von vielschichtig ausgeprägten Erscheinungsformen der Erkrankung orientiert sich die Behandlung grundsätzlich an den Bedürfnissen und Ressourcen der zu Behandelnden.
Bei geriatrischen Klienten mit und ohne Demenzsyndrom wird so Lebensqualität, Handlungsfähigkeit und Selbstständigkeit durch ergotherapeutische Maßnahmen unterstützt und erhalten, damit ein langes Leben auch lebenswert bleibt.
Hilfsmittelberatung und -erprobung, Anpassung von Wohnraum, Umfeld und Arbeitsplatz z.B. bei einer Entlassung aus dem stationären in den ambulanten Bereich mit der Zielsetzung der Integration in das häusliche und soziale Umfeld